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Die BGR schließt Vertrag mit Bundesarchiv, 18.12.2019 BGR-Vizepräsident Dr. Volker Steinbach und Dr. Michael Hollmann, Präsidenten des Bundesarchivs, unterzeichneten am 11.12.2019 einen Vertrag zur Nutzung des Digitalen Zwischenarchivs des Bundes (DZAB). Die BGR schließt sich damit als erste Behörde an diesen neuen Service des Bundesarchivs an. Die BGR berät die Bundesregierung eigenverantwortlich und neutral bei allen geowissenschaftlichen Fragen zu den Endlagerprojekten des Bundes. Für den Beweiswerterhalt der Daten in Endlagerprojekten wird jetzt das DZAB in Anspruch genommen.
Das Bundesarchiv hat das DZAB gemäß den Vorgaben im Bundesarchivgesetz im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes aufgebaut. Der Dienst bietet allen Behörden des Bundes einen zentralen Langzeitspeicher für die rechtssichere Aufbewahrung von Daten und bewahrt deren Integrität, Authentizität und Vollständigkeit. Vorrangig dient er als Lagerort abgeschlossener elektronischer Akten während der behördlichen Aufbewahrungsfrist. In diesem Zeitraum können die Archivare des Bundesarchivs die dort gelagerten Daten bereits vor Abgabe an das Bundesarchiv bewerten und damit feststellen, ob sie bleibenden Wert besitzen und sie nach Fristablauf als Archivgut des Bundes für die Nachwelt gesichert werden müssen.
Daneben kann das DZAB in Form eines zusätzlichen Service für die laufende Registratur einer Behörde als „Schließfach“ genutzt werden. Die BGR hat sich für diese Schließfachlösung entschieden, um alle Daten aus der geowissenschaftlichen und geotechnischen Standorterkundung sowie internationaler Endlagerforschung gemäß ihrer gesetzlichen Aufgabe dauerhaft zu erhalten. Indem die BGR auf das Angebot des Bundesarchivs zurückgreift, entlastet sie sich – ganz im Sinne der IT-Konsolidierung – davon, zu diesem Zweck eine zusätzliche IT-Infrastruktur aufzubauen..
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