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DEKSOR
Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten

Artisanaler Kleinbergbau (Erzabbau)


In etikettierte Säcke verpackte Erzkonzentrate vor dem Weitertransport


Lager von Raffinade-Zinn


Endprodukte (Smartphones)



Auf Grundlage der EU-Verordnung (2017/821) zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (sog. „EU-Konfliktmineraleverordnung“) haben die Mitgliedstaaten „Nationale Behörden“ benannt, die für die Anwendung der EU-Verordnung verantwortlich sind und die verpflichtende Umsetzung von Sorgfaltspflichten der betroffenen Unternehmen und anderer Unionseinführer kontrollieren.

Die BGR wurde als zuständige kompetente Mitgliedstaatsbehörde gegenüber der EU-Kommission benannt und nimmt die entsprechenden hoheitlichen Aufgaben wahr. Die DEKSOR ist die in der BGR zuständige „Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten“.

Im Rahmen der Kontrolltätigkeit werden Hinweise zu möglichen Verstößen gegen die EU-Verordnung (2017/821) und allgemeine Bedenken unter deksor@bgr.de entgegen genommen.

Aktuelles:

  • Die DEKSOR hat ihren Jahresbericht 2024 über den Vollzug der Verordnung (EU) 2017/821 nach § 3 Abs. 5 MinRohSorgG veröffentlicht.
    Download: DEKSOR_Jahresbericht_2024 (PDF, 3 MB)

  • Die DEKSOR hat eine Orientierungshilfe für betroffene Unternehmen bei Kontrollen nach Artikel 11 VO (EU) 2017/821 veröffentlicht.
    Diese soll vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen.
    Download: Orientierungshilfe für betroffene Unternehmen bei Kontrollen nach Art. 11 VO (EU) 2017/821 (2022) (PDF, 3 MB)

  • Seit dem ersten Quartal 2022 kontrolliert die DEKSOR deutsche EU-Einführer auf Grundlage einer risikobasierten Auswahl auf Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten gemäß der EU-Verordnung (2017/821) und des MinRohSorgG.

  • Seit dem 1. Januar 2021 gelten für die von der EU-Verordnung (2017/821) betroffene Unionseinführer verbindliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold.

  • Am 17. Dezember 2020 wurde die nach Art. 14 (2) der EU-Verordnung (2017/821) zur Orientierung dienende, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebende und regelmäßig aktualisierte Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) veröffentlicht.
    Link: https://www.cahraslist.net/

  • Die restlichen fünf (von 23) bislang nicht bestimmten Mengenschwellen im Anhang I der VO (EU) 2017/821 sind nun festgesetzt. Die entsprechende Delegierte Verordnung (EU) 2020/1588 ist im November in Kraft getreten:
    Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1588&from=DE

  • Das deutsche Durchführungsgesetz (MinRohSorgG) zur EU-Verordnung wurde am 6. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Folgetag in Kraft.
    Link: https://www.gesetze-im-internet.de/minrohsorgg/BJNR086410020.html


Kontakt

Büro Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR)
E-Mail: deksor@bgr.de
DE-Mail: DEKSOR@bgr.de-mail.de


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