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Hintergrundinformationen

EU-Verordnung: Seit dem 1. Januar 2021 gelten für Unionseinführer verbindliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold

Einführer der oben genannten Minerale und Metalle in die EU (sog. Unionseinführer) müssen künftig Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Lieferketten aus Konflikt- und Hochrisikogebieten einhalten. Das legt die am 8. Juni 2017 in Kraft getretene EU-Verordnung zur „Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ fest (Verordnungstext).

Betroffen sind Unionseinführer, deren jährliche Einfuhren bestimmte Mengenschwellen überschreiten. Sie müssen künftig nachweisen, dass sie die von der Verordnung erfassten Minerale und Metalle nur aus verantwortungsvollen Quellen beziehen. Neben Maßnahmen für einen verantwortungsvollen Rohstoffbezug regelt die Verordnung auch die Überwachung der Umsetzung der Verordnung auf Ebene der Mitgliedsstaaten.

Lager von Raffinade-ZinnLager von Raffinade-Zinn Quelle: BGR

Die EU-Verordnung hat zum Ziel, die Finanzierung von Konflikten durch Rohstoffe und Verletzungen von Menschenrechten bei der Gewinnung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen entlang der Lieferkette einzudämmen. Die Maßnahmen sind dabei auf die Lieferkette vom Rohstoffabbau bis zum Abnehmer von Hütten- und Raffinadeprodukten fokussiert.

Die EU-Verordnung basiert auf dem „OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. - 3. Ausgabe (2019) (PDF, 2 MB)“. Dieser bietet Unionseinführern eine Anleitung, wie in einem fünfstufigen Prozess Maßnahmen in Bezug auf ihre Rohstoffbeschaffung implementiert und entsprechende Risiken erkannt und behandelt werden können.

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) wurde als Nationale Behörde benannt, die im Rahmen der EU-Verordnung prüfen soll, ob Unionseinführer in Deutschland die Bestimmungen dieser Verordnung einhalten. Zuständig innerhalb der BGR für die Durchführung der Kontrollen ist die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR). (Link zum Organisationsplan der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Stand 24.06.2024 (PDF, 201 KB))

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