Einteilung nach Bodentiefe
Bei der Ableitung von Hintergrundwerten wurden die Elementgehalte der Horizonte gemäß ihrer Horizontbeschreibung in die drei Tiefenstufen Oberboden (OB), Unterboden (UB) und Untergrund (UG) eingeteilt. Die Mächtigkeit des Oberboden ist abhängig von der Nutzung und beträgt für Wald und Grünland: 10 cm, bzw. für Acker 30 cm.
Quelle: BGR
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