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BGE-Auftrag zum Einfluss künftiger eiszeitlich bedingter Erosion auf die Suchtiefe für ein Endlager, 17.09.2021

Für die Festlegung eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle schreibt das Standortauswahlgesetz (StandAG) als Mindestanforderung eine minimale Tiefe der oberen Begrenzung des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches (ewG) von 300 Metern unter der Geländeoberfläche vor. Allerdings kann gebietsweise eine Tiefe von 300 Metern nicht ausreichend sein, um zu gewährleisten, dass der ewG zukünftig nicht durch geologische Prozesse beschädigt wird. Einen wesentlichen Einfluss auf die Minimaltiefe eines ewG hat insbesondere die eiszeitlich bedingte intensive Erosion in Form von glazigenen Rinnen (vgl. § 24 Abs. 3 S.3 StandAG).

Ausgehend von einer Zusammenfassung des Standes der wissenschaftlichen Diskussion untersucht die BGR in dem neuen Projekt, welche minimale Tiefenlage (300 Meter oder tiefer) für die obere Begrenzung des ewG angesichts der Möglichkeit zukünftiger subglazialer Rinnenbildungen zur Anwendung kommen sollte. Die Beauftragung des Projekts erfolgte, nachdem die BGR sich erfolgreich auf eine Ausschreibung der BGE beworben hatte.

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