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Abbildung 2: Gemäß dem Kernwaffenteststoppvertrag sind nur die hier aufgelisteten Technologien und Aktivitäten während der Vor-Ort-Inspektion im Inspektionsgebiet erlaubt

Abbildung 2: Gemäß dem Kernwaffenteststoppvertrag sind nur die hier aufgelisteten Technologien und Aktivitäten während der Vor-Ort-Inspektion im Inspektionsgebiet erlaubtAbbildung 2: Gemäß dem Kernwaffenteststoppvertrag sind nur die hier aufgelisteten Technologien und Aktivitäten während der Vor-Ort-Inspektion im Inspektionsgebiet erlaubt Quelle: BGR

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