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Vor-Ort-Inspektionen im Rahmen des Kernwaffenteststoppvertrags

Der Kernwaffenteststopp-Vertrag (CTBT – Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty), der 1996 von der UN-Vollversammlung angenommen wurde, soll Kernwaffentests aller Art verbieten. Er ist allerdings noch nicht in Kraft getreten, da ihn bislang nicht alle Länder unterzeichnet oder ratifiziert haben. Die Überwachungsorganisation CTBTO (CTBT-Organisation) in Wien ist zwar noch provisorisch, baut aber seit 1997 ein weltweites Kontrollnetz auf, welches die Einhaltung des Vertrages künftig überwachen soll, und ist bereits jetzt in der Lage, eine mögliche Vertragsverletzung aufzuspüren.

Das Verifikationsregime, welches die Aufgabe hat, die Einhaltung des Vertrags zu überwachen, besteht gemäß Vertragstext aus den nachfolgend aufgeführten vier Elementen:

  • Das Internationale Monitoring-System (Referenz auf Stationen des IMS)
  • Konsultationen und Klarstellungen
  • Vor-Ort-Inspektionen
  • Vertrauensbildende Maßnahmen

Falls das Überwachungssystem der CTBTO einen Test nicht zweifelsfrei nachweisen kann, oder die Natur eines seismischen Ereignisses nicht eindeutig geklärt werden kann, sieht der Vertrag als letztes Verifikationsmittel eine Vor-Ort-Inspektion (OSI - On-site Inspection) in einem Gebiet bis zu einer Größe von 1000 km2 vor. Dafür reist ein Team von Inspektoren für Messungen und Untersuchungen in das verdächtige Gebiet. Die Inspektoren führen dort verschiedene Untersuchungen durch, die Hinweise auf einen möglichen Test liefern. Gemessen werden z. B. Nachbeben oder die Konzentration von radioaktiven Stoffen. Mit geophysikalischen Verfahren wird z. B. nach Hohlräumen oder Änderungen des Grundwasserspiegels gesucht.

Über einen Antrag einer Vor-Ort-Inspektion entscheidet der Executivrat (s. Abbildung 1). Für den Fall, dass der Antrag angenommen wird, können in dem Inspektionsgebiet mittels eines maximal 40 Personen umfassenden Inspektoren-Teams nach streng festgelegten zeitlichen und fachlichen Vorgaben aus dem Vertrag Untersuchungen vorgenommen werden. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Untersuchungen entscheidet der Exekutivrat, ob eine Vertragsverletzung vorliegt.

Abbildung 1: Entscheidungsprozess über die Annahme eines Antrags einer Vor-Ort-Inspektion und die BeteiligtenAbbildung 1: Entscheidungsprozess über die Annahme eines Antrags einer Vor-Ort-Inspektion und die Beteiligten. Der Antrag für eine OSI muss von einem Mitgliedsstaat eingereicht werden. Das Inspektorenteam setzt sich aus Inspektoren aus den Mitgliedsstaaten und Mitarbeiter der CTBTO zusammen Quelle: BGR


Für die Vor-Ort-Inspektion sind gemäß Vertragstext nur bestimmte Technologien und Aktivitäten zugelassen, die in Abbildung 2 aufgelistet sind. Die unter (a) bis (e) aufgelisteten Techniken sind während der gesamten Inspektion erlaubt, die übrigen erst nach der ersten Phase, 25 Tage nach der Entscheidung über die OSI. Die Durchführung von Bohrungen erfordert eine gesonderte Genehmigung durch den Exekutivrat. Zu den erlaubten Technologien gehört auch die Messung von Nachbeben im Inspektionsgebiet. Nachbeben werden ähnlich wie bei natürlichen Erdbeben im Umkreis eines Nukleartests erzeugt und können damit einen Hinweis auf den Ort des Tests liefern. Das Seismic Aftershock Monitoring System (SAMS) wurde maßgeblich an der Universität Stuttgart entwickelt. Untersuchungen z. B. zur Detektionsfähigkeit von SAMS während der umfassenden Feldübung im Jahr 2014 (IFE14 - Integrated Field Exercise) wurden in der BGR durchgeführt.

Das Inspektoren-Team besteht aus maximal 40 Mitgliedern, die alle erforderlichen Kompetenzen abdecken müssen. Hierzu zählt neben den fachlichen Kenntnissen der durchzuführenden Untersuchungen in dem Inspektionsgebiet auch der Bereich Logistik und Administration, da die Inspektion autonom und unter Umständen mit eigener Infrastruktur durchgeführt werden muss. Zwei Mitglieder der BGR wurden in den vergangenen Jahren als OSI-Inspektoren ausgebildet und stehen mit der fachlichen Expertise in den Bereichen Seismologie und Geophysikalische Messungen für mögliche Einsätze nach dem Inkrafttreten des Kernwaffenteststopp-Vertrags zur Verfügung. Sie nehmen auch regelmäßig an Übungen der CTBTO statt.
Gemäß dem Ausführungsgesetz zu dem CTBT ist bei Vor-Ort-Inspektionen außerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung die BGR verantwortlich für die Zusammenstellung einer Begleitgruppe. Ihr obliegt damit auch die Vorbereitung für mögliche Vor-Ort-Inspektionen in Deutschland nach Inkrafttreten des Vertrags.
Im November 2014 wurde von der CTBTO die umfassende Feldübung IFE14 (Integrated Field Exercise 2014) in Jordanien im Küstenstreifen des Toten Meeres durchgeführt. Es war eine simulierte Vor-Ort-Inspektion unter möglichst realistischen Bedingungen. An der Übung haben auch zwei Mitarbeiter der BGR teilgenommen.



Abbildung 2: Gemäß dem Kernwaffenteststoppvertrag sind nur die hier aufgelisteten Technologien und Aktivitäten während der Vor-Ort-Inspektion im Inspektionsgebiet erlaubtAbbildung 2: Gemäß dem Kernwaffenteststoppvertrag sind nur die hier aufgelisteten Technologien und Aktivitäten während der Vor-Ort-Inspektion im Inspektionsgebiet erlaubt Quelle: BGR

Kontakt

    
Nicolai Gestermann
Tel.: +49-(0)511-643-3156
Fax: +49-(0)511-643-3663

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