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Aufgebotsverfahren für inhaberlose Bohrdaten in der AWZ

Die BGR ist mit dem Inkrafttreten des Geologiedatengesetzes (GeolDG) am 30. Juni 2020 für dessen Vollzug im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabe sichtet die BGR auch umfangreiche Altdatenbestände aus Jahrzehnten der geologischen Nordseeerkundung. Hierzu gehören die Ergebnisse zahlreicher Bohrungen, deren Nachweisdaten im Geoportal der BGR eingesehen werden können.

Insbesondere bei Altdaten ist nicht immer zu ermitteln, von wem Untersuchungen durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben wurden, so dass der BGR für die Daten zu einigen Bohrungen trotz intensiver Recherche kein Inhaber bekannt ist.

Für diese Bohrdaten leitet die BGR gemäß § 25 GeolDG ein Aufgebotsverfahren ein. Bohrungen, deren Inhaber nicht ermittelt werden konnte, sind unter folgender Tabelle einzusehen:
Inhaberlose Bohrdaten der BGR

Inhaber der aufgelisteten Bohrungen sind aufgefordert, sich bei der BGR vor Ablauf der einjährigen Aufgebotsfrist (spätestens zum 30.09.2023) zu melden und ihre Inhaberschaft zu belegen. Für Bohrdaten, zu denen die BGR auch nach dem Aufgebotsverfahren keinen rechtmäßigen Inhaber ermitteln kann, wird ein Ausschlussbescheid erlassen. Die Daten werden damit zu staatlichen Daten im Gesetzessinne, die in der Folge zeitnah komplett veröffentlicht werden.

Anmeldung der Inhaberschaft unter:
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Stilleweg 2
30655 Hannover
geologiedatengesetz@bgr.de

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